...und das gilt für den Schulbetrieb im Oktober:

von VS Nassereith
01. Oktober 2021

Die aktuelle Verordnung der Bildungsdirektion (siehe Anhang) mit den coronabedingten Maßnahmen regelt die Zeit bis 29. Oktober 2021. 

Der wesentlichste Unterschied zur dreiwöchigen Sicherheitsphase zu Schulbeginn besteht darin, dass geimpfte Kinder und Lehrer/innen nicht mehr getestet werden müssen.

Alle anderen Lehrpersonen müssen zu jeder Zeit ein gültiges negatives Testergebnis nachweisen, wobei mindestens einmal pro Woche das negative Ergebnis eines externen PCR-Tests vorzulegen ist.
 

Das bedeutet - v.a. da Volksschulkinder noch nicht geimpft werden können -  für unseren Schulstandort...

...für alle Schüler/innen:

  • Die wöchentlichen Tests werden jedenfalls fortgesetzt (1xPCR, 2xAntigen-Schnelltest)
  • MNS außerhalb der Klassenräume im Schulgebäude

...für Externe:

  • MNS während des gesamten Aufenthalts in der Schule
  • 3-G-Nachweis bei Betreten des Schulgebäudes
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